1. Termin

Hier finden Sie ein paar Informationen über die Organisation. Sollten noch Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns gerne an.

Bitte mitbringen

Für die Behandlungsräume

  • Ein großes Badehandtuch
  • bequeme Kleidung, Sie können sich in den Räumen umziehen
  • Lesebrille
  • Der Praxiszugang über den Waldweg bringt leider etwas Wald mit in die Behandlungsräume. Damit der Boden für Übungen nutzbar bleibt, haben wir die Bitte, dass Sie Ihre Schuhe wechseln, bevor sie den Behandlungsraum betreten. Diese Bitte wird flexibel gehalten für Patienten mit Rollator & unsicherem Gangbild.

Dokumente

  • Verordnung
  • bei gesetzlich Versicherten: Zuzahlungsbefreiungsausweis, falls vorhanden – nicht immer ist dies auf dem Rezept korrekt übernommen
  • bei privat Versicherten: unterschriebene Dokumente, die vorab nach Absprache zugesendet wurden
  • nach Op: Therapieempfehlungen/Entlassungsbericht
  • Berichte von zeitnahen bildgebenden Untersuchungen

Terminvereinbarungen

Details zur Terminvergabe erhahren Sie hier https://www.palpo-physio.de/kontakt/

Wie sollte ein Termin abgesagt werden?

Terminabsagen können ausschließlich telefonisch (per Nachricht auf dem Anrufbeantworter) oder dem Therapeuten persönlich mitgeteilt werden.

Zu jeder Zeit (Wochenende, abends, morgens) können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Dieser wird regelmäßig abgehört. Bitte geben Sie uns über geplanten Urlaub und Reha Termine so zeitnah wie möglich Bescheid.

Bis wann sollte ein Termin abgesagt werden?

Sollten Sie zu Ihrem bereits geplanten Physiotherapietermin verhindert sein, sagen Sie ihren vereinbarten Termin bei uns frühestmöglich ausschließlich telefonisch ab, spätestens 24 Std. vorher. Nicht abgesagte Termine oder zu kurzfristig abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Vereinbaren Sie eigenständig Termine bei Folgerezepten. Sollte es zu keiner Terminvereinbarung kommen, sprechen Sie uns auf unsere Warteliste an. Sobald ein Termin frei wird, werden wir Sie kontaktieren, um Ihnen diesen Termin anzubieten.

Wir versuchen Ihnen bei Krankheitsausfällen unsererseits direkt Bescheid zu geben & einen Nachholtermin zeitnah anzubieten.

Bitte informieren Sie uns über stationäre Termine im Krankenhaus. An diesen Tagen können Sie nicht gleichzeitig bei uns sein, auch wenn Sie erst später im Tagesverlauf stationär aufgenommen werden mussten.

Infos für gesetzlich Versicherte

Ein Klick zur Zuzahlung

Gesetzlich wurde festgelegt, dass gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages und 10 Euro pro Verordnung, leisten müssen. Dieser Betrag gehört zu dem gesamten Rezpetwert & wird bei den Krankenkassen dementsprechend verrechnet.

Dazu erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen.

Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie den Befreiungsausweis bitte unaufgefordert in jedem neuen Jahr vor.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Wie lange ist ein gesetzliches Rezept gültig?

Ein gesetzliches Rezept muss nach 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Alternativ kann das Ausstellungsdatum von der Arztpraxis angepasst werden. Sollten Sie parallel in einer anderen Physiotherapie Praxis auf Grund von anderen Verordnungen in Behandlung sein, teilen Sie uns dies bitte mit.

Ein gesetzliches Rezept über sechs Behandlungseinheiten ist drei Monate lang gültig & bei mehr als sechs Behandlungseinheiten hat es eine Gültigkeit von 6 Monaten. Dies muss bei Unterbrechungen auf Grund von Urlaub, Reha, Krankenhausaufenthalt berücksichtigt werden.

Infos für privat Versicherte

Ein Klick zur GebühTH

Die Abrechnung von Private Verordnungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH).

Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife & Tolleranzgrenzen. Daher empfehle ich Ihnen vor dem ersten Behandlungstermin bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob und in welcher Höhe sich Ihre Erstattungsstellen (Privatversicherungen, Zusatzversicherungen, Besoldungsämter (Beihilfe) usw.) an der ärztlich verordneten physiotherapeutischen Leistung beteiligen.

Sie erhalten vor dem ersten Behandlungstermin passend zu Ihrer Verordnung eine Honorarvereinbarung, die Sie mit Ihrer Versicherung besprechen können.

Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an. Andrea Kempen