1. Termin

Hier finden Sie ein paar Informationen über die Organisation. Sollten noch Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns gerne an.

Bitte mitbringen

Für die Behandlungsräume

  • Ein großes Badehandtuch
  • bequeme Kleidung, Sie können sich in den Räumen umziehen
  • Lesebrille
  • Der Praxiszugang über den Waldweg bringt leider etwas Wald mit in die Behandlungsräume. Damit der Boden für Übungen nutzbar bleibt, haben wir die Bitte, dass Sie Ihre Schuhe wechseln, bevor sie den Behandlungsraum betreten. Diese Bitte wird flexibel gehalten für Patienten mit Rollator & unsicherem Gangbild.

Dokumente

  • Verordnung
  • bei gesetzlich Versicherten: Zuzahlungsbefreiungsausweis, falls vorhanden – nicht immer ist dies auf dem Rezept korrekt übernommen
  • bei privat Versicherten: unterschriebene Dokumente, die vorab nach Absprache zugesendet wurden
  • nach Op: Therapieempfehlungen/Entlassungsbericht
  • Berichte von zeitnahen bildgebenden Untersuchungen

Terminvereinbarungen

Details zur Terminvergabe erhahren Sie hier https://www.palpo-physio.de/kontakt/

Terminabsagen

Die Termine sind ausschließlich für Sie reserviert.
Bitte bedenken Sie, dass Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 1 Werktag (24 Stunden) vorher abgesagt werden müssen.

Termine am Montag sind bis spätestens am vorherigen Freitag bis 14 Uhr kostenneutral stornierbar.

Absagen sind nur persönlich beim Therapeuten oder telefonisch möglich.
Der Anrufbeantworter ist 24 Stunden täglich aktiv.

Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt die volle Behandlungsgebühr an, sofern Ihr Termin nicht kurzfristig weiter vergeben werden kann.

Bei Krankheitsausfällen unsererseits geben wir Ihnen ebenfalls direkt & und versuchen einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.

Bitte informieren Sie uns über stationäre Termine im Krankenhaus. An diesen Tagen bezahlen die Krankenkassen nicht gleichzeitig einen Physiotherapietermin vor Ort in einer Praxis.

Infos für gesetzlich versicherte Patienten

Gebühren für gestezlich Versicherte

Gesetzlich wurde festgelegt, dass gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages und 10 Euro pro Verordnung, leisten müssen. Dieser Betrag gehört zu dem gesamten Rezpetwert & wird bei den Krankenkassen dementsprechend verrechnet.

Dazu erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen.

Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie den Befreiungsausweis bitte unaufgefordert in jedem neuen Jahr vor.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Wie lange ist ein gesetzliches Rezept gültig?

Ein gesetzliches Rezept muss nach 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. In bestimmten Fällen kann das Ausstellungsdatum von der Arztpraxis angepasst werden.

Sollten Sie parallel in einer anderen Physiotherapie Praxis auf Grund von anderen Verordnungen in Behandlung sein, teilen Sie dies bitte mit.

Ein gesetzliches Rezept über sechs Behandlungseinheiten ist drei Monate lang gültig. Bei mehr als sechs Behandlungseinheiten hat das Rezept eine Gültigkeit von sechs Monaten. Dieser Zeitrahmen muss bei Unterbrechungen auf Grund von Urlaub, Reha, Krankenhausaufenthalt berücksichtigt werden.

Rezepte aus dem Krankenhaus (=Entlassmanagment) müssen innerhalb von sieben Tagen nach Entlassung begonnen werden und bis zum 12. Tag nach Entlassung abgeschlossen sein.

Infos für gesetzlich Versicherte als Selbstzahler

Gesetzlich Versicherte Patienten ohne gesetzliche Verordnungen, können mit einem ausgestellten privaten Rezept als Selbstzahler bei uns behandelt werden.

Infos für Privatpatienten:innen

Gebühren für privat Versicherte

Die Abrechnung von Private Verordnungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH).

Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife. Daher empfehle ich Ihnen vor dem ersten Behandlungstermin bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob und in welcher Höhe sich Ihre Erstattungsstellen (Privatversicherungen, Zusatzversicherungen, Besoldungsämter (Beihilfe) usw.) an der ärztlich verordneten physiotherapeutischen Leistung beteiligen.

Sie erhalten vor dem ersten Behandlungstermin passend zu Ihrer Verordnung eine Honorarvereinbarung, die Sie mit Ihrer Versicherung besprechen können.

Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an. Andrea Kempen

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Nach dem Datenschutzrecht sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, für welche Zwecke Ihre Daten verwendet, werden:

Verantwortlich: Praxis palpo Physiotherapie, Andrea Kempen, Linneplatz 6a, 41466 Neuss.

Zweck der Verarbeitung: Ihre Daten werden erhoben und verarbeitet für die Durchführung von Heilbehandlungen durch Abgabe von Heilmitteln. Für die Abgabe von Heilmitteln ist meine Einrichtung in die vertragsärztliche Versorgung mit Heilmitteln als zugelassene Leistungserbringerin eingebunden (Kassenzulassung). Über Rahmenverträge bin ich für die Abrechnung von Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen: Abrechnungsdaten und Urbelege (Rezepte) im Original.

Dauer der Aufbewahrung: Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist der Praxisinhaberin dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Empfänger Ihrer Daten: Ihre Daten werden mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Diskretion behandelt. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt gesetzlich verpflichtend bei einem Therapiebericht an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sowie bei gesetzlich Versicherten an die gesetzlichen Krankenkassen zur Abrechnung.

Rechtsgrundlage: DSGVO ART.6 Abs. 1b & 1f, Art.9 Abs. 2h, Abs. 3 und §22 Abs. a Nr. 1b BDSG.

Beschwerderecht: Nach dem Datenschutzgesetz steht Ihnen das Recht zu, sich im Falle von Verletzungen Ihrer Rechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.